KMF gemäß TRGS 521

Künstliche Mineralfasern

Seit der Einstufung von künstlichen Mineralfasern (KMF) durch die MAK - Kommission im Jahre 1993 in "als ob krebserzeugend" sind diese Produkte in der öffentlichen Diskussion.

Beginnend mit der Bewertung der künstlichen Mineralfasern in Deutschland anhand eines Bewertungsschemas durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) kamen viele neue Regelungen.

Darauffolgend eine dazu abweichende Einstufung durch die Europäische Union (EU).

Schließlich führten die bei vielen Untersuchungen in erheblichem Umfang festgestellten KMF- Faserkonzentrationen an Arbeitsplätzen 1999 zur TGRS 521 „Faserstäube“, welche in vielen Anhängen bis heute (zuletzt 2008) weiterführende Umgangsvorschriften enthält.

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